Touristensteuer auf den Balearen: wer zahlt wie viel
Wer auf Ibiza die Touristensteuer zahlt, wie viel pro Nacht fällig wird, wer befreit ist und wann es Nachlässe gibt – nach dem Gesetz der Balearen erklärt.
Zeiten, Preise und Regeln ändern sich. Die Angaben hier sind auf dem Stand vom . Prüfe sie vor deinem Besuch bei der offiziellen Stelle – die Links findest du unter Quellen.
Wer auf Ibiza eine Unterkunft bucht, stößt irgendwann auf eine Zeile, die nicht im Zimmerpreis steckt: die Touristensteuer. Auf Spanisch heißt sie «Impuesto sobre Estancias Turísticas», umgangssprachlich oft «Ecotasa». Hier erfährst du, für wen sie gilt, wie sie berechnet wird und wann du weniger oder gar nichts zahlst. Die Zahlen stammen aus dem Gesetz der Balearen, nicht aus Reiseportalen, denn die geben die Beträge oft veraltet wieder.
Was die Steuer ist und wer sie erhebt
Die Steuer gilt auf allen Balearen-Inseln, also auch auf Ibiza und Formentera. Rechtsgrundlage ist das Gesetz 2/2016 der Balearen, das die Steuer auf touristische Aufenthalte einführt[1]. Besteuert werden Aufenthalte in touristischen Unterkünften. Dazu zählen Hotels, Apartments, Agroturismos, Hostels und Pensionen, Campingplätze, Ferienwohnungen und Ferienhäuser mit touristischer Vermarktung sowie Kreuzfahrtschiffe, wenn sie auf den Balearen anlegen[1].
Du zahlst die Steuer nicht beim Finanzamt, sondern bei deiner Unterkunft. Der Betreiber ist gesetzlich verpflichtet, sie einzuziehen und abzuführen, und muss dir einen Beleg über Erhebung und Zahlung ausstellen[1]. Steuerschuldner bist aber du als Gast: Das Gesetz sieht vor, dass die Person, die den Aufenthalt macht, die Last trägt[1]. Deshalb wird sie in der Buchung oft getrennt vom Zimmerpreis ausgewiesen.
Für wen die Steuer nicht gilt
Befreit sind nach dem Gesetz mehrere Gruppen[1]:
- Aufenthalte von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren
- Aufenthalte aus Gründen höherer Gewalt
- Aufenthalte aus gesundheitlichen Gründen, auch die einer begleitenden Person, wenn nachweisbar ist, dass der Aufenthalt der Behandlung im öffentlichen Gesundheitssystem der Balearen dient
- Aufenthalte, die von staatlichen Sozialprogrammen eines EU-Landes gefördert werden
Wenn du mit Kindern reist, ist die erste Regel daher einfach: Für unter 16-Jährige fällt nichts an. Der Betreiber darf allerdings einen Nachweis über Alter und Identität verlangen, deshalb lohnt es sich, Ausweiskopien der Kinder griffbereit zu haben. Mehr zur Reise mit Familie findest du im Bereich Ibiza mit Kindern. Die übrigen Basics zur Reisevorbereitung sammeln wir unter Praktische Tipps.
Wie viel pro Tag fällig wird
Die Höhe hängt von der Art der Unterkunft ab. Nach dem Gesetz gilt aktuell dieser Tarif pro Person und Tag[1]:
- Hotels, Hotels de Ciudad und Apartmenthotels der Kategorien fünf Sterne, fünf Sterne Gran Lujo und vier Sterne Superior: 4 Euro[1]
- Vier Sterne und drei Sterne Superior: 3 Euro[1]
- Ein bis drei Sterne: 2 Euro[1]
- Touristische Apartments mit vier oder mehr Schlüsseln: 4 Euro, mit drei Schlüsseln Superior: 3 Euro, darunter: 2 Euro[1]
- Touristische Ferienwohnungen und -häuser, Agroturismos, Landhotels und ähnliche Unterkünfte im Landesinneren: 2 Euro[1]
- Hostels, Pensionen, Gästehäuser und Campingplätze: 1 Euro[1]
- Jugendherbergen und Schutzhütten: 1 Euro[1]
- Kreuzfahrtschiffe, die auf den Balearen anlegen: 2 Euro[1]
Das sind Eurobeträge pro Person und Tag, nicht pro Zimmer. Zwei Erwachsene in einer Ferienwohnung zahlen also doppelt so viel wie eine Einzelperson. Als «Tag» zählt die Zeit von 12 Uhr mittags bis 12 Uhr am Folgetag; Aufenthalte, die kürzer sind, gelten als ein Tag, sofern sie länger als zwölf Stunden dauern[1]. Der Check-out am Vormittag ist also kein Tag extra.
Nachlässe: Nebensaison und lange Aufenthalte
Das Gesetz kennt zwei Nachlässe, die du kennen solltest, weil sie den Betrag spürbar senken[1]:
- Nebensaison: Für Aufenthalte zwischen dem 1. November und dem 30. April gilt ein Nachlass von 75 Prozent auf den Tarif.[1]
- Lange Aufenthalte: Wer länger als acht Tage in derselben Unterkunft bleibt, bekommt ab dem neunten Tag 50 Prozent Nachlass. Dieser Nachlass wird mit dem der Nebensaison kombiniert.[1]
Wenn du zwei Wochen in einer Ferienwohnung bleibst, in der 2 Euro pro Tag anfallen, zahlst du für die ersten acht Tage den vollen Satz und für die restlichen Tage nur die Hälfte[1]. Wer in der Nebensaison reist, rechnet entsprechend weniger. Die Reisezeiten selbst und was sie für Wetter und Preise bedeuten, erklärt die Guide Beste Reisezeit für Ibiza.
Wo die Steuer auftaucht – und worauf du achten solltest
Frage bei der Buchung nach, ob die Steuer im Preis enthalten ist oder vor Ort bezahlt wird. Auf der Rechnung muss sie als eigene Position stehen, denn der Betreiber muss dir einen Beleg über die Erhebung ausstellen[1]. Das gilt auch für private Ferienwohnungen, die touristisch vermarktet werden. Sieh dir dazu auch Ferienwohnungen auf Ibiza: legal oder nicht? an: Wer eine Unterkunft ohne Registrierung vermietet, setzt sich selbst Risiken aus, und dein Aufenthalt in einer nicht angemeldeten Wohnung fällt ebenfalls unter die Steuer, weil das Gesetz solche Vermarktung ausdrücklich erfasst[1].
Ein paar praktische Hinweise:
- Bewahre die Rechnung auf. Sie ist dein Beleg, falls später Fragen auftauchen.
- Verwechsle die Touristensteuer nicht mit der Kurtaxe, die du aus deutschen Küstenorten kennst: Sie wird von der Region erhoben, nicht von der Gemeinde.[2]
- Der Tarif kann sich ändern, weil die Regierung ihn per Gesetz anpasst. Prüfe vor einer Buchung für die kommende Saison die Seite der Steuerbehörde der Balearen (ATIB) oder frage die Unterkunft, welche Beträge sie ansetzt.
Wer die Regeln macht
Die Regeln für die Steuer stammen vom Parlament der Balearen, ausgeführt wird sie von der Regionalregierung, dem Govern de les Illes Balears[2]. Das ist wichtig, weil du bei Streitfragen nicht beim Inselrat von Ibiza nachfragst, sondern bei der Steuerbehörde der Balearen oder zuerst bei deinem Vermieter. Der Inselrat Consell d'Eivissa verwaltet die Insel, nicht die Steuer.
Kurz zusammengefasst
- Die Steuer gilt für Aufenthalte in touristischen Unterkünften auf Ibiza, Formentera, Mallorca und Menorca.[1]
- Unter 16 Jahren zahlst du nichts.[1]
- Der Tarif liegt je nach Unterkunftsart bei 1 bis 4 Euro pro Person und Tag.[1]
- Von November bis April gilt 75 Prozent Nachlass, ab dem neunten Tag in derselben Unterkunft zusätzlich 50 Prozent.[1]
- Die Unterkunft zieht die Steuer ein und muss dir einen Beleg geben.[1]
Wie sich die Steuer in dein Gesamtbudget einfügt, siehst du in Was kostet ein Urlaub auf Ibiza? und bei der Wahl der Unterkunft in Wo übernachten auf Ibiza?.
Quellen
Jede konkrete Angabe stützt sich auf eine dieser offiziellen Quellen.
Das Gesetz 2/2016 regelt die Steuer auf touristische Aufenthalte auf den Balearen: Gegenstand der Steuer sind Aufenthalte in touristischen Unterkünften (Art. 4), befreit sind Aufenthalte von unter 16-Jährigen, bei höherer Gewalt und aus Gesundheitsgründen (Art. 5), Steuerschuldner ist die Person, die sich aufhält (Art. 6); der Tarif liegt je nach Unterkunftsart bei 1 bis 4 Euro pro Tag, mit 75 % Nachlass in der Nebensaison (1. November bis 30. April) und 50 % Nachlass ab dem neunten Tag in derselben Unterkunft (Art. 13); als Tag zählt die Zeit von 12 Uhr mittags bis 12 Uhr am Folgetag (Art. 12).
Die Regierung der Balearen (Govern de les Illes Balears) ist das Verwaltungsorgan der autonomen Gemeinschaft, zu der Ibiza gehört.
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